neue Corona-Schutzverordnung gültig ab 16.12. bis zum 10.01.2021:
(Auszug) ... Handwerksleistungen dürfen unter folgenden speziellen Regeln grundsätzlich erbracht werden.
Der Mindestabstand von 1,5m darf nicht unterschritten werden.
Maßnehmen/ Abstecken ist nicht gestattet.
Schneiderarbeiten dürfen angefertigt werden.
Der Verkauf von Waren, die mit handwerklichen Leistungen verbunden sind, ist erlaubt.